Einmalige Leistungen
Sie bekommen extra Geld vom Jobcenter
in bestimmten Situationen.
Das extra Geld
- heißt einmalige Leistung,
- ist eine Ausnahme.
Einmalige Leistungen sind zum Beispiel:
- Möbel und Elektro-Geräte,
- or-tho-pä-di-sche Schuhe,
das sind besondere Schuhe für Menschen mit Fuß-Problemen, - Re-pa-ra-tur von einem Therapie-Gerät und
Miete von einem Therapie-Gerät,
zum Beispiel von einer Brille oder von einem Hör-Gerät, - Kinder-Wagen und andere Dinge für ein Baby.
Sie bekommen extra Geld zum Beispiel,
- wenn Ihre Wohnung gebrannt hat,
- wenn Sie neu in Deutschland sind,
- wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen,
- wenn Sie ein Kind bekommen,
- wenn Sie krank waren
und deshalb alle Kleidung plötzlich zu groß oder zu klein ist, - wenn Sie lange im Gefängnis waren.
Sie bekommen kein extra Geld vom Jobcenter,
wenn etwas kaputt geht.
Wir können Ihnen aber Geld leihen.
Zum Beispiel für eine Wasch-Maschine.
Sie zahlen uns das Geld nach und nach zurück.