Wer kann Leistungen bekommen?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind
für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- dürfen höchstens 25 Jahre alt sein,
- gehen in den Kindergarten,
zu einer Tages-Mutter,
in die Schule
oder in die Berufs-Schule, - bekommen kein Geld für eine Ausbildung,
- leben in einer Familie mit wenig Einkommen.
Das sind Familien mit wenig Einkommen:
Die Familien bekommen zum Beispiel
- Bürger-Geld,
- Sozial-Hilfe,
- Wohn-Geld,
- Kinder-Zuschlag oder
- Geld für Asyl-Bewerber,
das spricht man: A-sül-Bewerber.
Sie wissen nicht, ob Sie oder Ihr Kind
Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen können?
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