Geldleistungen

Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Wie viel Geld Bürgergeld-Beziehenden zusteht

Zu Beginn des Jahres 2024 sind die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld um gut zwölf Prozent gestiegen. Ebenso erhöhten sich die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um etwa zwölf Prozent.

Warum sich die Regelbedarfe so deutlich erhöht haben, hat mit der Einführung des Bürgergeldes Anfang 2023 zu tun. Im Zuge der Reform wurden die Berechnungen der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt. Hintergrund waren die stark steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten.

Jetzt wurde erstmalig bei der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe neben der Preis- und Lohnentwicklung zusätzlich die aktuelle Inflation stärker berücksichtigt. Entsprechend steigen die Regelbedarfe in 2024 stärker. 

Mehr Geld für Schulbedarf

Die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf hat sich auch um gut zwölf Prozent erhöht: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Füller, Malstifte und Hefte.

Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil der Bildungs- und Teilhabeleistungen, dem sogenannten Bildungspaket. Diese Leistungen kommen besonders für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Außerdem kommen sie denjenigen zugute, deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

So sind die Regelsätze im Bürgergeld gestiegen:

seit 1.1.2023
seit 1.1.2024
Erhöhung
Alleinstehende/Alleinerziehende
502 Euro
563 Euro
+61 Euro
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften
451 Euro
506 Euro
+55 Euro
Volljährige Kinder in Bedarfsgemeinschaften
402 Euro
451 Euro
+49 Euro
Jugendliche von 14-17 Jahre
420 Euro
471 Euro
+51 Euro
Kind von 6-13 Jahre
348 Euro
390 Euro
+42 Euro
Kind von 0-5 Jahre
318 Euro
357 Euro
+39 Euro