Wie viel Geld Bürgergeld-Beziehenden zusteht
Zu Beginn des Jahres 2024 sind die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld um gut zwölf Prozent gestiegen. Ebenso erhöhten sich die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um etwa zwölf Prozent.
Warum sich die Regelbedarfe so deutlich erhöht haben, hat mit der Einführung des Bürgergeldes Anfang 2023 zu tun. Im Zuge der Reform wurden die Berechnungen der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt. Hintergrund waren die stark steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten.
Jetzt wurde erstmalig bei der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe neben der Preis- und Lohnentwicklung zusätzlich die aktuelle Inflation stärker berücksichtigt. Entsprechend steigen die Regelbedarfe in 2024 stärker.
Mehr Geld für Schulbedarf
Die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf hat sich auch um gut zwölf Prozent erhöht: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Füller, Malstifte und Hefte.
Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil der Bildungs- und Teilhabeleistungen, dem sogenannten Bildungspaket. Diese Leistungen kommen besonders für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Außerdem kommen sie denjenigen zugute, deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
So sind die Regelsätze im Bürgergeld gestiegen:
seit 1.1.2023 | seit 1.1.2024 | Erhöhung | |
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Alleinstehende/Alleinerziehende | 502 Euro | 563 Euro | +61 Euro |
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften | 451 Euro | 506 Euro | +55 Euro |
Volljährige Kinder in Bedarfsgemeinschaften | 402 Euro | 451 Euro | +49 Euro |
Jugendliche von 14-17 Jahre | 420 Euro | 471 Euro | +51 Euro |
Kind von 6-13 Jahre | 348 Euro | 390 Euro | +42 Euro |
Kind von 0-5 Jahre | 318 Euro | 357 Euro | +39 Euro |