Flüchtlinge aus der Ukraine werden ab Juni vom Jobcenter betreut – Antrag steht auf Ukrainisch im Internet bereit
Kreis Steinfurt. Ab dem 1. Juni erhalten aus der Ukraine geflüchtete Menschen finanzielle Leistungen nicht mehr über das Asylbewerber-Leistungsgesetz, sondern über das Sozialgesetzbuch (SGB II). Für die derzeit etwa 3.000 betroffenen Personen, die im Kreis Steinfurt gemeldet sind, bedeutet dies, dass sie einen Antrag auf SGB II-Leistungen stellen müssen.
Bereits seit einigen Wochen bereitet sich das jobcenter Kreis Steinfurt intensiv auf den bevorstehenden Zuständigkeitswechsel vor. Viele Anträge und Merkblätter stehen bereits in ukrainischer Sprache zur Verfügung. Diese wurden und werden in den kommenden Tagen an Geflüchtete aus der Ukraine verschickt. Darüber hinaus können die Anträge auch auf der Homepage des Jobcenters heruntergeladen werden.
Jeder, der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhält, ist sozialversicherungspflichtig. Daher müssen sich die Geflüchteten aus der Ukraine auch eine Krankenversicherung suchen, die sie aufnimmt. „Viele Krankenkassen halten die notwendigen Vordrucke auch in ukrainischer Sprache vor“, betont Thomas Robert, Vorstand des Jobcenters. Darüber hinaus können SGB II-Leistungen nur auf Konten in Deutschland überwiesen werden. Die geflüchteten Menschen müssen deshalb ein Konto hier eröffnen.