Höhere Regelbedarfe ab 2022
Kreis Steinfurt. Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar 2022 mehr Geld. Die Erhöhung der Regelbedarfe folgt damit der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung.
Zum Jahresbeginn steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).
Der Regelbedarf legt das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum fest. Er deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege und Hausrat sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.
Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt nunmehr 449 statt wie bisher 446 Euro. Für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft steigt er von 401 auf 404 Euro. Kinder bis 5 Jahre erhalten 285 Euro. Die Grundsicherung für Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche erhöht sich um drei Euro: Kinder von sechs bis 13 Jahren bekommen 311 Euro, Jugendliche von 14 – 17 Jahren 376 Euro. Der Regelbedarf für Personen im Alter von 18 bis 24 Jahre, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind und im Haushalt der Eltern leben, beträgt zukünftig 360 statt zuvor 357 Euro.
Das jobcenter Kreis Steinfurt und das Amt für Soziales und Pflege des Kreises Steinfurt weisen darauf hin, dass ein Antrag auf Auszahlung der höheren Regelbedarfe für Leistungsberechtigte im Kreis Steinfurt nicht erforderlich sei. Bei laufenden Bewilligungen werden die Auszahlungsbeträge zum 1. Januar 2022 automatisch angepasst.