Welche Leistungen gibt es?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können von unterschiedlichen Leistungen profitieren, die ihnen Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten bieten. Diese umfassen sowohl Geld- als auch Sachleistungen.
Klassenfahrten und Ausflüge
Die Kosten für mehrtägige Fahrten und Tagesausflüge werden übernommen, wenn die Schule diesen Bedarf bestätigt. Taschengeld gehört allerdings nicht dazu.
Die Abrechnung erfolgt über die MünsterlandKarte.Lernförderung
Ihr Kind kann Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn die Schule diesen Bedarf bestätigt. Die Kosten werden dann übernommen. Hier finden Sie den Antrag.
Die Abrechnung erfolgt über die MünsterlandKarte.- Flyer für Lehrkräfte
- Flyer für Schülerinnen und Schüler
- Flyer Lernförderung Arabisch
- Flyer Lernförderung Türkisch
- Flyer Lernförderung Russisch
- Flyer Lernförderung Ukrainisch
Gemeinsames Mittagessen
Ihr Kind darf kostenfrei am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen, wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung ein solches Angebot vorhält.
Die Abrechnung erfolgt über die MünsterlandKarte.Persönlicher Schulbedarf
Ihr Kind erhält insgesamt 195 Euro pro Schuljahr. 130 Euro gibt es zum Schulstart im August. 65 Euro bekommt es im Februar. Diese Leistung wird Ihnen automatisch mit Ihrer monatlichen finanziellen Unterstützung ausgezahlt.
Ausnahme: Falls Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, müssen Sie hierfür einen gesonderten Antrag stellen.Schülerbeförderung
Wenn die Fahrtkosten für den Schulbesuch nicht vom Schulträger gezahlt werden, können gegebenenfalls (zumindest anteilig) die Kosten von uns übernommen werden. Dies können zum Beispiel auch Fahrtkosten für den Rückweg aus der Offenen Ganztagsschule sein. Die Kosten werden Ihnen dann rückwirkend per Überweisung erstattet. Falls Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.
Freizeitaktivitäten
Ihr Kind erhält 15 Euro im Monat als Gutschrift auf seine MünsterlandKarte. Mit dieser finanziellen Unterstützung können Sie Mitgliedsbeiträge für Vereine, Musikschulunterricht, Schwimmkurse oder Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit finanzieren. Innerhalb des monatlichen Betrages von 15 Euro können weitere Kosten erstattet werden. Wenn Sie hierzu Fragen haben sollten, beraten wir Sie gerne persönlich. Sprechen Sie uns einfach an.