Wer kann Leistungen erhalten?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen erhalten, wenn sie
- das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben,
- eine Kindertageseinrichtung/-tagespflege bzw. eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
- keine Ausbildungsvergütung erhalten
- in einer Familie leben, die Bürgergeld-Leistungen, SGB XII-Leistungen, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht.
Leistungen für Bildung
Leistungen für Bildung erhalten hilfebedürftige Schulkinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und hierfür keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen für Teilhabe am sozialen Leben
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erbracht.