Leistungsberechtigte

Wer kann Leistungen erhalten?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen erhalten, wenn sie

  1. das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, 
  2. eine Kindertageseinrichtung/-tagespflege bzw. eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
  3. keine Ausbildungsvergütung erhalten
  4. in einer Familie leben, die Bürgergeld-Leistungen, SGB XII-Leistungen, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht.
  • Leistungen für Bildung

    Leistungen für Bildung erhalten hilfebedürftige Schulkinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und hierfür keine Ausbildungsvergütung erhalten.

  • Leistungen für Teilhabe am sozialen Leben

    Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erbracht.