Wie und wo können Sie einen Antrag stellen?
Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende? Dann müssen Sie keinen gesonderten Antrag mehr stellen, um finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten.
Lediglich für die Lernförderung ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets gelten durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf das Bürgergeld als gleichzeitig (stillschweigend) mit beantragt.
Wenn Sie Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Sie können den ausgefüllten Antrag bei Ihrer persönlichen Ansprechperson im Jobcenter (Sozialamt) einreichen.
Die notwendigen Unterlagen können Sie vor Ort erhalten oder unter folgenden Links herunterladen: