Der Bescheid
Wenn Sie einen Antrag stellen, bekommen Sie von uns eine schriftliche Antwort. Diese Antwort wird Bescheid genannt. Der Bescheid ist die Entscheidung über Ihren Antrag.
Einen schriftlichen Bescheid bekommen Sie:
- wenn Ihrem Antrag entsprochen wird,
- wenn Ihrem Antrag nicht oder nicht voll entsprochen wird,
- wenn sich die Höhe der Leistung ändert
- oder wenn Sie die Leistung zu Unrecht erhalten haben und Sie diese zurückzahlen müssen.
Wichtig: Sie haben den Bescheid erhalten: Prüfen Sie bitte nach, ob Ihre Angaben richtig sind. Können Sie unsere Berechnung nicht nachvollziehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Ihrem Bewilligungsbescheid können Sie unter anderem folgende Angaben entnehmen:
- die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft,
- die Höhe der Leistungen,
- den Bewilligungszeitraum,
- die Berechnungsübersicht,
- die Bankverbindung
- sowie die Kranken- und Pflegeversicherung.
Der Bewilligungsbescheid ist lang und umfassend, weil er viele rechtliche Regelungen enthält. Falls Sie Fragen zu einer Entscheidung oder der Berechnung von Leistungen haben, sprechen Sie uns an, wir erklären Ihnen den Bescheid gerne.