Wer kann Bürgergeld erhalten?
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie
- zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahre alt sind,
- mindestens drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können,
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
- keine Arbeit haben oder Ihr Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt
- und Sie kein Vermögen besitzen, von dem Sie leben könnten.
Auch Ihre Kinder unter 25 Jahren und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner erhalten Bürgergeld, wenn sie gemeinsam mit Ihnen leben und sie ebenfalls einen Anspruch auf Unterstützung haben.