Mehrbedarf
Sie sind alleinerziehend, schwanger, benötigen aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung oder haben eine Behinderung? In diesen und einigen anderen Fällen haben Sie Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung. Der sogenannte „Mehrbedarf“ soll die Kosten für Ihre besondere Lebenslage decken helfen.
Werdende Mütter
Sie erwarten ein Kind? Dann stehen Ihnen ab der 13. Schwangerschaftswoche zusätzlich 17 Prozent von Ihrem eigentlichen Regelbedarf zu. Dieser Mehrbedarf endet im Monat, in dem Sie Ihr Kind bekommen.
Alleinerziehende
Bei Alleinerziehenden ist die Höhe des Mehrbedarfs abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder.
Alter Prozent 1 Kind unter 7 Jahren 36 Prozent 1 Kind über 7 Jahren 12 Prozent 2 oder 3 Kinder unter 16 Jahren 36 Prozent 2 Kinder über 16 Jahren 24 Prozent 4 Kinder 48 Prozent ab 5 Kindern 60 Prozent Menschen mit Behinderung
Sie sind erwerbsfähig und haben eine Behinderung? Dann erhalten Sie eine zusätzliche Unterstützung von 35 Prozent Ihres Regelbedarfs, wenn Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten und auch Eingliederungshilfen oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben beziehen. Lassen Sie sich hierzu unbedingt auch persönlich beraten! Wir stehen Ihnen zur Seite.
Angehörige, die Sozialgeld erhalten
Ihre Angehörigen, die nicht in der Lage sind zu arbeiten und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ verfügen, haben Anspruch auf zusätzlich 17 Prozent von ihrem eigentlichen Regelbedarf. Voraussetzungen sind, dass sie nach dem Sozialgesetzbuch VI als voll erwerbsgemindert gelten und nicht bereits einen Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung erhalten.
Menschen mit spezifischer Ernährung
Wenn Sie aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen, erhalten Sie eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in angemessener Höhe.
Zusätzliche Hilfe für Warmwasser
Wird bei Ihnen zu Hause das Wasser durch einen Durchlauferhitzer oder einen Kleinspeicher erwärmt, spricht man von der dezentralen Aufbereitung von Warmwasser. Sollten hierfür Kosten anfallen, können Sie einen Mehrbedarf erhalten. Bitte geben Sie daher unbedingt in Ihrem Antrag die Art der Warmwasserbereitung an und legen Sie entsprechende Nachweise vor.
Selbstverständlich kann es weitere besondere Lebenslagen geben, in denen Sie Anspruch auf Mehrbedarf haben. Dies ist der Fall, wenn Ihre Situation über einen länger andauernden Zeitraum entsteht und nicht vermeidbar ist. Sie glauben, dies trifft auf Sie zu? Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen umgehend, ob Sie einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung haben.