Kosten für Unterkunft und Heizung
Jeder Mensch braucht ein Zuhause. Daher übernehmen wir natürlich im Rahmen des Bürgergeldes die Kosten für Ihr Heim.
Es gibt aber eine grundsätzliche Bedingung: Die Unterkunft muss angemessen sein.
Das heißt, die Größe und Preis der Wohnung richtet sich nach Ihren persönlichen Lebensumständen, den gängigen Quadratmeterpreisen und dem örtlichen Mietniveau in Ihrem jeweiligen Wohnort im Kreis Steinfurt. So braucht eine Familie natürlich mehr Wohnraum als jemand, der alleine lebt.
Überblick über die Angemessenheit von Unterkunftskosten
Was ist, wenn meine Wohnung mehr kostet?
Wenn Ihre Wohnung zu teuer sein sollte, passiert im ersten Jahr, in dem Sie Bürgergeld bekommen, gar nichts. Denn in den ersten zwölf Monaten prüfen wir nicht, ob Ihre Wohnung angemessen ist. Vielmehr übernehmen wir die Kosten für Ihre Unterkunft in voller Höhe.
Im Anschluss haben Sie weitere sechs Monate Zeit, Ihre Unterkunftskosten auf eine angemessene Höhe zu senken, indem Sie beispielsweise die Wohnung wechseln, mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin eine Anpassung der Kosten vereinbaren oder Räume untervermieten. Selbstverständlich übernehmen wir auch in dieser Übergangszeit die Mietkosten in voller Höhe.