Geld zum Wohnen

Geld zum Wohnen

Jeder Mensch braucht ein Zuhause. Daher übernehmen wir natürlich im Rahmen des Bürgergeldes die Kosten für Ihr Heim.

Es gibt aber eine grundsätzliche Bedingung: Die Unterkunft muss angemessen sein.

Das heißt, die Größe und Preis der Wohnung richtet sich nach Ihren persönlichen Lebensumständen, den gängigen Quadratmeterpreisen und dem örtlichen Mietniveau in Ihrem jeweiligen Wohnort im Kreis Steinfurt. So braucht eine Familie natürlich mehr Wohnraum als jemand, der alleine lebt. 

  Überblick über die Angemessenheit von Unterkunftskosten


Was ist, wenn meine Wohnung mehr kostet?

Wenn Ihre Wohnung zu teuer sein sollte, zahlen wir Ihnen übergangsweise die Miete in voller Höhe.

Wir suchen in dieser Zeit gemeinsam eine Möglichkeit, wie Sie die Kosten senken können. Das könnten Sie zum Beispiel tun, indem Sie

  • Ihre Wohnung untervermieten,
  • mit ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin eine Mietsenkung vereinbaren,
  • oder eine neue Wohnung suchen, die günstiger ist.

Was genau Sie hierbei beachten müssen, erklären wir Ihnen gerne.

Nach Ablauf der Übergangszeit dürfen wir nur noch die angemessenen Wohnkosten übernehmen. Den restlichen Betrag müssen Sie dann selbst bezahlen.


Sie wollen umziehen?

Sie haben eine neue Wohnung gefunden und wollen umziehen. Fragen Sie den Vermieter nach allen Kosten für die neue Wohnung (z.B. Kaltmiete, Heizung, Nebenkosten, Kaution).

   
Bitte beachten Sie: 
Unterschreiben Sie keinen Mietvertrag – bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.

Denn wir müssen das Mietangebot für die neue Wohnung (Quadratmeter, Grundmiete, Nebenkosten, Heizung) erst prüfen. Nur wenn Sie unsere Zusicherung (Einverständniserklärung) haben, können wir Sie bei den angemessenen Kosten unterstützen (Kaution, Renovierung, Umzugskosten).

Wenn Sie innerhalb des Kreis Steinfurt umziehen möchten: Wenden Sie sich bitte an Ihre derzeitigen Ansprechpersonen bei uns im Haus.

Wenn Sie neu in unseren Kreis Steinfurt ziehen: Für die Prüfung sind unsere Mitarbeitende in Ihrer neuen Kommune zuständig. 
 Unsere Standorte im Überblick. 

Sie haben Fragen zum Umzug? Sprechen Sie uns an.


  • Wer zahlt meine Heizkosten?

     Die Heizkosten werden in der Regel in voller Höhe vom Jobcenter übernommen. Allerdings gilt auch hier, sie müssen angemessen sein. 

  • Wer zahlt meine Stromkosten?

    Die Kosten für Ihren Haushaltsstrom sind in den Regelleistungen enthalten. Daher kommen Sie selbst dafür auf und erhalten keine zusätzliche Unterstützung von uns. 

    Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Stromkosten sparen können, können Sie den Stromspar-Check der Caritas nutzen. Der Stromspar-Check ist für Kundinnen und Kunden vom Jobcenter kostenlos. 
    Tipps zum Energiesparen und zum Stromsparen finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale
    Darüber hinaus können Sie bei der Stromauskunft Energiespartipps finden, aber auch den für Sie günstigsten Stromanbieter.

     


Noch Fragen? 

Sie erreichen uns telefonisch montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.
Alle Rufnummern unserer Standort finden Sie hier

Oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
Zum Kontaktformular

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