Geld zum Leben

Geld zum Leben

Sie befinden sich in einer finanziell schwierigen Situation und können den Lebensunterhalt für sich und Ihre Angehörigen derzeit nicht sicherstellen, weil Sie zu wenig Einkommen oder gar keinen Verdienst haben und auch Ihr Vermögen dazu nicht ausreicht? 

In diesem Fall können Sie Geld vom Jobcenter bekommen. 

Allerdings müssen Sie dafür einige Bedingungen erfüllen. 
Das sind die sogenannten   Anspruchsvoraussetzungen.

Dabei wird auch berücksichtigt, was Sie momentan verdienen und was Sie angespart haben.
Das ist Ihr  Einkommen und Vermögen.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können  Sie   finanzielle Hilfe von uns bekommen. 


Wer kann Geld vom Jobcenter bekommen?

Anspruchsvoraussetzungen

Auch Ihre Kinder unter 25 Jahren und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner erhalten Bürgergeld, wenn sie gemeinsam mit Ihnen leben und sie ebenfalls einen Anspruch auf Unterstützung haben.

Einkommen und Vermögen

Einkommen 

All Ihre Einnahmen in Form von Geld- oder Sachleistungen zählen zum Einkommen. 

Vermögen

Zu Ihrem Vermögen zählt ihr gesamtes – in Geld messbares – Eigentum.

Freibeträge

Von Ihrem Einkommen und Vermögen wird nicht alles bei der Berechnung Ihres Anspruchs auf Bürgergeld berücksichtigt. Das nennen wir “Freibeträge”.
Wie viel das genau ist, wird individuell für Sie berechnet.
Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne.


Finanzielle Hilfen - Geld zum Leben

Unsere finanzielle Unterstützung umfasst verschiedene Bausteine, die den Lebensunterhalt von Ihnen und Ihrer Familie sichern sollen. Dazu zählen:

Veränderungsmitteilungen

Das Geld, das Sie vom Jobcenter bekommen, berücksichtigt immer Ihre ganz persönliche Situation. Bitte wenden Sie sich daher bei allen Fragen und Änderungen in Ihrem Leben (zum Beispiel Umzugswunsch, Geburt eines Kindes, Heirat, Einzug/Auszug des Partners oder der Partnerin, Änderung beim Gehalt oder Vermögen) direkt an uns, das jobcenter Kreis Steinfurt.

Sie können uns über Änderungen  online oder schriftlich informieren. 


Kinderzuschlag und Wohngeld

Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen, prüfen wir selbstverständlich, ob es andere Lösungen für Ihre finanziell angespannte Situation gibt. Vielleicht helfen Ihnen Leistungen wie beispielsweise Wohngeld oder Kinderzuschlag. Falls ja, beraten wir Sie gerne, wie und wo Sie diese Leistungen beantragen können.

 Den Kinderzuschlag (kurz: KiZ) können Sie bekommen, wenn Ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber es nicht oder nur knapp ausreicht, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen.

Das Wohngeld soll Menschen mit geringem Einkommen entlasten, die sich die Wohnkosten nicht leisten können.

 

Rechner und Infos

Kinderzuschlag - Start 

Willkommen beim Wohngeldrechner 

BMWSB - Wohngeld - Wohngeld-Plus - Rechner 




Noch Fragen? 

Sie erreichen uns telefonisch montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.
Alle Rufnummern unserer Standort finden Sie hier

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