Geld zum Leben
Sie befinden sich in einer finanziell schwierigen Situation und können den Lebensunterhalt für sich und Ihre Angehörigen derzeit nicht sicherstellen, weil Sie zu wenig Einkommen oder gar keinen Verdienst haben und auch Ihr Vermögen dazu nicht ausreicht?
In diesem Fall können Sie Geld vom Jobcenter bekommen.
Allerdings müssen Sie dafür einige Bedingungen erfüllen.
Das sind die sogenannten Anspruchsvoraussetzungen.
Dabei wird auch berücksichtigt, was Sie momentan verdienen und was Sie angespart haben.
Das ist Ihr Einkommen und Vermögen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie finanzielle Hilfe von uns bekommen.
Wer kann Geld vom Jobcenter bekommen?
Anspruchsvoraussetzungen
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie
- zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahre alt sind,
- mindestens drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können,
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
- keine Arbeit haben oder nicht genug Geld verdienen, um sich und Ihre Familie selbst ernähren zu können.
- nur wenig oder gar kein Geld gespart haben, von dem Sie leben könnten.
Auch Ihre Kinder unter 25 Jahren und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner erhalten Bürgergeld, wenn sie gemeinsam mit Ihnen leben und sie ebenfalls einen Anspruch auf Unterstützung haben.
Sie können kein Bürgergeld bekommen, wenn Sie zum Beispiel:
- schon in Rente sind.
- asylsuchend sind oder den Status "geduldete Geflüchtete" haben
- älter als 18 Jahre sind, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können (Erwerbsgeminderte)
Einkommen und Vermögen
Einkommen
All Ihre Einnahmen in Form von Geld- oder Sachleistungen zählen zum Einkommen.
Zum Beispiel
- ihr Lohn oder Ihr Gehalt,
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit,
- Weihnachts- oder Urlaubsgeld
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Lohn-Nachzahlungen
- Steuerrückzahlungen
- Kindergeld,
- Unterhalt
- Renten
- Kapital- und Zinserträge (zum Beispiel Zinsen für Ihr Sparbuch)
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Vermögen
Zu Ihrem Vermögen zählt ihr gesamtes – in Geld messbares – Eigentum.
Zum Beispiel
- Bargeld; Geld bei der Bank; Aktien
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen
- Immobilien (Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus)
- Schmuck
- Autos
- Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre
- Erbansprüche
Freibeträge
Von Ihrem Einkommen und Vermögen wird nicht alles bei der Berechnung Ihres Anspruchs auf Bürgergeld berücksichtigt. Das nennen wir “Freibeträge”.
Wie viel das genau ist, wird individuell für Sie berechnet.
Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne.
Finanzielle Hilfen - Geld zum Leben
Unsere finanzielle Unterstützung umfasst verschiedene Bausteine, die den Lebensunterhalt von Ihnen und Ihrer Familie sichern sollen. Dazu zählen:
Regelbedarfe
Sie haben nicht genug Geld, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dann können wir Ihnen mit Bürgergeld helfen.
Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, den wir Ihnen jeden Monat für das tägliche Leben zahlen. Hiermit sind zum Beispiel die Kosten für Essen, Körperpflege, Dinge für den Haushalt, Strom und die Bedürfnisse des täglichen Lebens gemeint. Auch Kosten für Hobbies und Besuche im Theater oder Treffen mit Freunden müssen Sie hiervon bezahlen.Ab dem 1. Januar 2024 beträgt er für
Alleinstehende, alleinerziehende Personen und Volljährige mit minderjähriger Partnerin oder minderjährigem Partner 563 Euro Partnerinnen und Partner, wenn beide volljährig sind 506 Euro Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt,
die nicht volljährige Partnerin oder Partner sind (18-24 Jahre)
Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre)451 Euro Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres (14-17 Jahre)
minderjähriger Partnerin oder Partner (14-17 Jahre)471 Euro Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
(6-13 Jahre)390 Euro Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre) 357 Euro Mehrbedarfe
Mit dem Mehrbedarf erhalten Sie einen Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen – zum Beispiel, wenn Sie alleinerziehend oder schwanger sind oder Sie sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändig ernähren müssen.
Selbstverständlich kann es weitere besondere Lebenslagen geben, in denen Sie Anspruch auf Mehrbedarf haben. Dies ist der Fall, wenn Ihre Situation über einen länger andauernden Zeitraum besteht und nicht vermeidbar ist.
Sie glauben, dies trifft auf Sie zu? Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen umgehend, ob Sie einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung haben.Einmalbedarfe
Im Leben ist nicht alles planbar. Daher erhalten Sie von uns in besonderen Ausnahmefällen zusätzliche Unterstützung.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn- Ihre Möbel oder andere Haushaltsgegenstände durch einen Wohnungsbrand verloren haben.
- aus dem Ausland nach Deutschland ziehen.
- als junger Heranwachsender aus der Wohnung Ihrer Eltern ziehen, Ihre Eltern Sie nicht unterstützen können und der Auszug seitens des Jobcenters als notwendig erachtet wurde.
- obdachlos oder nicht sesshaft waren und das erste Mal eine Wohnung beziehen.
- ein Kind bekommen haben.
- Ihre Bekleidung durch einen Wohnungsbrand verloren haben. aufgrund einer Krankheit Ihr Gewicht innerhalb kurzer Zeit verändert und Sie deutlich größere oder kleinere Kleidung benötigen.
- ein Baby erwarten, stehen wir Ihnen ebenfalls mit einmaligen Beihilfen für die notwendige Bekleidung für Sie und Ihr Baby zur Seite.
Bitte beachten Sie:
Diese Leistungen können Sie auch beantragen und bekommen, wenn Sie kein Bürgergeld beziehen.
Voraussetzung ist, dass Sie kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf zu decken.Darlehen
In Situationen, die nicht vorhersehbar sind und in denen man dringend Geld für bestimmte Dinge benötigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Dieses geliehene Geld müssen Sie allerdings zurückzahlen. Das geschieht in der Regel, indem monatlich 10 Prozent der für Sie und Ihrer Angehörigen maßgeblichen Regelbedarfe weniger ausgezahlt werden.
Veränderungsmitteilungen
Das Geld, das Sie vom Jobcenter bekommen, berücksichtigt immer Ihre ganz persönliche Situation. Bitte wenden Sie sich daher bei allen Fragen und Änderungen in Ihrem Leben (zum Beispiel Umzugswunsch, Geburt eines Kindes, Heirat, Einzug/Auszug des Partners oder der Partnerin, Änderung beim Gehalt oder Vermögen) direkt an uns, das jobcenter Kreis Steinfurt.
Sie können uns über Änderungen online oder schriftlich informieren.
Kinderzuschlag und Wohngeld
Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen, prüfen wir selbstverständlich, ob es andere Lösungen für Ihre finanziell angespannte Situation gibt. Vielleicht helfen Ihnen Leistungen wie beispielsweise Wohngeld oder Kinderzuschlag. Falls ja, beraten wir Sie gerne, wie und wo Sie diese Leistungen beantragen können.
Den Kinderzuschlag (kurz: KiZ) können Sie bekommen, wenn Ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber es nicht oder nur knapp ausreicht, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen.
Das Wohngeld soll Menschen mit geringem Einkommen entlasten, die sich die Wohnkosten nicht leisten können.
Rechner und Infos
Willkommen beim Wohngeldrechner
BMWSB - Wohngeld - Wohngeld-Plus - Rechner
Noch Fragen?
Sie erreichen uns telefonisch montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.
Alle Rufnummern unserer Standort finden Sie hier.
Oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
Zum Kontaktformular.