Geld für Kinder
Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf's Mitmachen – zum Beispiel beim Mittagessen in der Schule, bei Musik, Sport und Spiel im Verein oder beim Tagesausflug im Kindergarten. Niemand soll ausgegrenzt werden!
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten finanzielle Unterstützung, wenn
- sie das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben.
- eine Kindertageseinrichtung/-tagespflege bzw. eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.
- sie in einer Familie leben, die finanzielle Unterstützung vom Staat erhält, zum Beispiel Bürgergeld, Sozialgeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Wohngeld oder den Kinderzuschlag.
- kein Ausbildungsgehalt erhalten.
Alle Informationen finden Sie auch hier:
In unserer Broschüre in leichter Sprache.
Bildungs- und Teilhabeleistungen
Klassenfahrten und Ausflüge (Schule und Kita)
Die Kosten für mehrtägige Fahrten und Tagesausflüge werden übernommen, wenn die Schule diesen Bedarf bestätigt. Taschengeld gehört allerdings nicht dazu.
Die Abrechnung erfolgt über die MünsterlandKarte.Persönlicher Schulbedarf: Hefte, Stifte etc.
Ihr Kind erhält insgesamt 195 Euro pro Schuljahr. 130 Euro gibt es zum Schulstart im August. Weitere 65 Euro gibt es im Februar.
Diese Leistung wird Ihnen automatisch mit Ihrer monatlichen finanziellen Unterstützung ausgezahlt.
Ausnahme:
Falls Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, müssen Sie hierfür einen gesonderten Antrag stellen.Schülerbeförderung, wie zum Beispiel Bus- und Bahnfahrten
Wenn die Fahrtkosten für den Schulbesuch nicht vom Schulträger gezahlt werden, können gegebenenfalls (zumindest anteilig) die Kosten von uns übernommen werden. Dies können zum Beispiel auch Fahrtkosten für den Rückweg aus der Offenen Ganztagsschule sein. Die Kosten werden Ihnen dann rückwirkend per Überweisung erstattet. Falls Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.
Lernförderung
Ihr Kind kann Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn die Schule diesen Bedarf bestätigt. Die Kosten werden dann übernommen. Hier finden Sie den Antrag und Flyer.
Die Abrechnung erfolgt über die MünsterlandKarte.
Mittagessen
Die Kosten für die Mittagessen werden in voller Höhe übernommen, wenn die Schule oder der Kindergarten ein solches Angebot vorhält.
Die Abrechnung erfolgt über die MünsterlandKarte.Freizeitaktivitäten
Ihr Kind erhält 15 Euro im Monat als Gutschrift auf seine MünsterlandKarte. Mit diesem Geld können Mitgliedsbeiträge für Vereine, Musikschulunterricht, Schwimmkurse oder Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bezahlt werden.
Diese Leistung wird für alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erbracht.
Bildungs- und Teilhabeleistungen beantragen
Sie bekommen Bürgergeld? Dann müssen Sie keinen gesonderten Antrag mehr stellen, um finanzielle Unterstützung für Ihre Kinder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten. Denn mit dem Antrag auf Bürgergeld gelten diese Leistungen als stillschweigend mit beantragt.
Ausnahme:
Für die Lernförderung ist ein gesonderter Antrag notwendig.
Wenn Sie Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Sie können den ausgefüllten Antrag bei Ihrer persönlichen Ansprechperson im Jobcenter (Sozialamt) einreichen.
Die notwendigen Unterlagen können Sie vor Ort erhalten oder hier herunterladen:
- Antrag auf Bildung- und Teilhabeleistungen für Wohngeld- und/oder Kinderzuschlagsbeziehende
- Antrag auf Lernförderung
- Änderungsantrag Lernförderung
- Antrag auf Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung
- Merkblatt zur Datenverarbeitung
Was ist die MünsterlandKarte?
Wenn Ihr Kind Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen hat, erhält es auf Antrag die MünsterlandKarte. Wir schreiben Ihnen darauf die beantragte Bildungs- und Teilhabeleistung gut, die Sie für die Aktivitäten Ihres Kindes nutzen können.
Die Karte ist anerkanntes Zahlungsmittel in unserer Region. Ihr Kind legt einfach die Karte beim Anbieter von Bildungs- und Teilhabeleistungen vor. Dort wird anhand der Kartennummer der fällige Betrag für die jeweilige Leistung abgebucht. Mit der Karte erhalten Sie zudem einen passwortgeschützten Onlinezugang mit eigenem personalisierten Bereich, so dass Sie bequem von zu Hause aus nach Angeboten suchen und Ihren Kontostand kontrollieren können.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Noch Fragen?
Sie erreichen uns telefonisch montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.
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