Bürgergeld beantragen
Wenn Sie Geld vom Jobcenter benötigen, müssen Sie einen Antrag stellen. Es ist wichtig, dass Sie ihn rechtzeitig stellen. Denn grundsätzlich gilt: Sie erhalten das Bürgergeld erst ab dem Ersten des Monats, in dem Sie ihren Antrag gestellt haben. Sie müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Online Antrag
Sie können Ihren Bürgergeldantrag online stellen und Nachweise sowie Unterlagen digital einreichen.
Sie bekommen bereits Bürgergeld und benötigen weiterhin unterstützen.
Dann stellen Sie bitte vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums einenAntrag auf Bürgergeld in Papierform ausfüllen
Sie können Ihren Antrag auch schriftlich einreichen.
- Formulare herunterladen
in unserem Downloadcenter - Formulare ausfüllen
Bitte füllen Sie die Formulare vollständig und leserlich aus. Hier finden Sie Ausfüllhinweise. - Nachweise und Anlagen ergänzen
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Personalausweis, Pass, Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung (immer Vorder- und Rückseite)
- Sozialversicherungsausweis
- Bankverbindung
- Krankenkassenkarte
- weitere Anlagen zum Hauptantrag (Sie können dem Hauptantrag entnehmen, welche Anlagen Sie ausfüllen müssen.)
- Antrag abgeben
Schicken Sie den Antrag mit den Anlagen an ihren zuständigen Standort beim Jobcenter oder werfen Sie die Unterlagen in den Hausbriefkasten ein. - Wenn wir Rückfragen haben
Wenn Sie uns eine aktuelle Telefonnummer mitteilen, unter der Sie erreichbar sind, rufen wir Sie bei Rückfragen an. Das spart Zeit.
Falls Sie gerade keine Zeit haben, können Sie uns sagen, wann wir telefonieren können.
- Formulare herunterladen
Bitte beachten Sie:
Bringen Sie bitte zu jedem Termin bei uns Ihren Personalausweis oder alternative Ausweisdokumente mit.
Unsere Antwort: Der Bescheid
Wir bearbeiten Ihren Antrag. Anschließend bekommen Sie eine schriftliche Antwort von uns. Diese Antwort wird Bescheid genannt. Der Bescheid ist die Entscheidung über Ihren Antrag.
Einen schriftlichen Bescheid bekommen Sie
- wenn Ihrem Antrag entsprochen wird,
- wenn Ihrem Antrag nicht oder nicht voll entsprochen wird,
- wenn sich die Höhe der Leistung ändert
- oder wenn Sie die Leistung zu Unrecht erhalten haben und Sie diese zurückzahlen müssen.
- wenn Ihrem Antrag entsprochen wird,
Ihrem Bewilligungsbescheid können Sie unter anderem folgende Angaben entnehmen
- die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft,
- die Höhe der Leistungen,
- den Bewilligungszeitraum,
- die Berechnungsübersicht,
- die Bankverbindung
- sowie die Kranken- und Pflegeversicherung.
- die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft,
Der Bewilligungsbescheid ist lang und umfassend, weil er viele rechtliche Regelungen enthält. Falls Sie Fragen zu einer Entscheidung oder der Berechnung von Leistungen haben, sprechen Sie uns an, wir erklären Ihnen den Bescheid gerne.
Weiter Informationen zum Bescheid
Musterbescheid in einfacher Sprache
Musterbescheid in arabischer Sprache
Musterbescheid in englischer Sprache
Musterbescheid in russischer Sprache
Musterbescheid in ukrainischer Sprache
Was können Sie tun, wenn Sie nicht einverstanden sind mit dem Bescheid?
Natürlich kann es vorkommen, dass Sie nicht einverstanden sind mit Ihrem Bescheid. In diesem Fall können Sie zunächst Widerspruch einlegen. Das ist Ihr gutes Recht. Entweder gibt Ihre Kommune dem Widerspruch statt oder er wird an unsere Rechtsexperten weitergeleitet. Selbstverständlich gilt hier: Jeder Fall wird individuell, objektiv und neutral geprüft.
Falls Ihr Widerspruch erfolglos war, haben Sie im nächsten Schritt die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben.
Noch Fragen?
Sie erreichen uns telefonisch montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.
Alle Rufnummern unserer Standort finden Sie hier.
Oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
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